Willkommen auf der Website der Gemeinde Münsterlingen



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Krankenkassen-Kontrollstelle



Krankenversicherungspflicht/-obligatorium

Grundsätzlich sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz verpflichtet, sich innert 3 Monaten nach der Wohnsitznahme oder Geburt in der Schweiz für die Krankenpflege versichern zu lassen.

Haben Sie Fragen zur Kranekenversicherungspflicht?
Gemeindeverwaltung Münsterlingen, Sylvia Näf, 071 68 685 40



Krankenkassen-Prämienverbilligung

Hier finden Sie weitere Angaben zur Krankenkassen-Prämienverbilligung:

Krankenkassen-Prämienverbilligung

Haben Sie Fragen zur Krankenkassen-Prämienverbilligung?
Gemeindeverwaltung Münsterlingen, Urs Ledermann, 071 686 85 41